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BVSK-Pressemitteilung: Resolution zu Kriterien einer Karosserie-Eingangsvermessung zur Schadendiagnose

Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung

Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung, in der der BVSK seit vielen Jahren sehr aktiv mitwirkt, hat sich nicht zuletzt auf Initiative des BVSK mit der Thematik Karosserieeingangsvermessung im Rahmen der Schadendiagnose befasst.

Der BVSK geht davon aus, dass in Zukunft in sehr vielen Fällen eine Karosserievermessung bereits als Bestandteil der Schadenfeststellung zwingend geboten ist.

Wir verweisen insoweit auch auf die Aktivitäten des BVSK gemeinsam mit der Fa. Car-O-Liner, um die Sachverständigen des BVSK überhaupt in die Lage zu versetzen, dieses Thema sach- und fachgerecht zu beherrschen.

Nunmehr hat sich auch die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung, die bekanntlich beim AZT in Ismaning angesiedelt ist, mit der Frage befasst und in ganz wesentlichen Punkten die Überlegungen des BVSK übernommen.

Zweifelsfrei werden hier neue Herausforderungen an Kfz-Sachverständige aufgestellt, die aber gleichzeitig deutlich machen, dass nur der qualifizierte Sachverständige in der Lage ist, bei immer komplexer werdenden Fahrzeugen Schadengutachten zu erstellen.

Ausdrücklich dürfen wir darauf hinweisen, dass es bei dieser Thematik nicht darum geht, dass lediglich in die Reparaturkalkulation eine Vermessung einfließt, sondern die Vermessung Voraussetzung zur Feststellung des Schadenbeseitigungsaufwandes ist.

Gerade vor dem Hintergrund, dass etwa 40 % aller Unfallschäden fiktiv abgerechnet werden, ist eine Verlagerung der letztlichen Reparaturkostenermittlung in die Werkstatt nicht möglich.

Hier finden Sie die komplette Resolution.

 

Eine Pressemitteilung des:

BVSK e.V.

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